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Honorar

Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt. Damit Sie die zu erwartenden Kosten abschätzen können, wird das Honorar beim Ersttermin vereinbart und eine erste Schätzung des Aufwandes besprochen.

Grundsätzlich kann die Abrechnung des Honorars wie folgt vorgenommen werden:

nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Im Fall eines Gerichtsverfahrens werden die Kosten üblicherweise nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) verrechnet. Dieser gesetzliche Tarif legt die Höhe der Kosten für jeden Verfahrensschritt in einem Zivilprozess fest.

Stundensatz

Wird diese Abrechnungsvariante vereinbart, wird der tatsächlich angefallene Zeitaufwand meiner Tätigkeit mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Um eine transparente Abrechnung zu garantieren, erhalten Sie selbstverständlich eine Aufstellung aller von mir erbrachten Leistungen.

Pauschalen

Gerade bei Immobilientransaktionen, Vertragserstellungen oder wenn der Arbeitsaufwand im Vorhinhein gut abgeschätzt werden kann, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Rechtschutzdeckung bestehen, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wodurch Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

Überdies sind Sie gemäß § 158k VersVG berechtigt, Ihren Rechtsanwalt zur Vertretung vor Gericht frei zu wählen.

Erstgespräch

Im persönlichen Erstgespräch erfolgt eine erste Analyse Ihres rechtlichen Problems und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise. Dieses Erstgespräch biete ich um pauschal EUR 144.- (inkl. 20% USt) für die Dauer von bis zu einer Stunde an.

Erfolgt in der Folge meine Beauftragung wird Ihnen das Erstgespräch für diese weiteren beauftragten anwaltlichen Leistungen gutgeschrieben.

Auftragsbedingungen

Meinen Leistungen liegen die Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte zugrunde.